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Editorial //

Betriebsstätte kein (DBA-)Arbeitgeber

Zugegeben, einfach zu lesen ist das BFH-Urteil VI R 25/22 vom 12.12.2024 mit seinen zahlreichen Verweisen auf DBA-Normen, Literatur und Rechtsprechung nicht. Gerade deswegen sowie aufgrund seiner dezidierten Auseinandersetzung mit der Frage nach möglicher Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte im Abkommensrecht ist es jedoch eine wahre „Fundgrube“ zum Verständnis der steuerlichen Systematik bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit. Es ging um den Fall einer in Deutschland ansässigen SE mit zahlreichen Zweigniederlassungen im Ausland. Die bei diesen tätigen und auch im jeweiligen Beschäftigungsstaat wohnhaften Mitarbeiter sind zivilrechtlich bei der SE angestellt. In unregelmäßigen Abständen kommen sie für kurzfristige Dienstreisen ins Inland. Die Reisen liegen im Interesse der jeweiligen Auslandsniederlassung, welche neben der kompletten Tätigkeitsvergütung zudem die Reisekosten trägt. Die mit der Arbeitnehmertätigkeit verbundenen gesamten Kosten erfasst die jeweilige Niederlassung in ihrer Buchführung; das Stammhaus erstattet sie nicht. Die Gesellschaft wollte mit ihrer Klage erreichen, auf die Vergütungsanteile für Inlandsreisen der bei ausländischen Betriebsstätten in DBA-Vertragsstaaten beschäftigten Arbeitnehmer keine Lohnsteuer einbehalten und abführen zu müssen.

Abo Gesellschaftsrecht //

Lückenhafte GmbH-Satzung erschwert die Durchsetzung von Abfindungsansprüchen nach Gesellschafteraustritt

Im GmbHG ist das Recht eines Gesellschafters, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu kündigen, nicht vorgesehen. In der Praxis der Vertragsgestaltung werden daher den Gesellschaftern satzungsmäßige Kündigungsrechte eingeräumt. Die verbleibenden Gesellschafter sollten nach der Kündigungserklärung eines Gesellschafters einen Beschluss fassen, der nähere Bestimmungen zur Verwertung des Geschäftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters trifft. Allerdings zeigt die Unternehmenspraxis, dass satzungsmäßige Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft und der anschließenden Verwertung des Geschäftsanteils häufig Lücken und Unstimmigkeiten enthalten. Muss dann im Streitfall ein Gericht – wie kürzlich das OLG München (Urteil v. 16.1.2025 - 23 U 5949/22, TAAAJ-91399) – eine Satzung auslegen, kann dies für die Beteiligten zu überraschenden Ergebnissen führen.

Abo Beruf //

Die neue Steuerberatervergütungsverordnung – Änderungen zum 1.7.2025

Die Gebührensätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert. Nach fünf Jahren war es an der Zeit, sie anzuheben und einzelne Gebührentatbestände anzupassen. Zum 1.7.2025 tritt die geänderte StBVV in Kraft (vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung v. 31.3.2025, BGBl 2025 I Nr. 105). Wesentliche Aspekte der Neuerungen sind eine moderate Erhöhung der Vergütung und eine Angleichung an die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Abo Einkommensteuer //

Noch kein Werbungskostenabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass auch die volle Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anlass dazu gibt, bereits bei Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einen Werbungskostenabzug zuzulassen. Die Entscheidung ist für jeden Vermieter, der Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage tätigt, wesentlich.

Editorial //

Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung

Am 15.5.2025 hat das BMF auf seinen Internetseiten die Vorabfassung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats zum Thema „Vereinfachte Einkommensbesteuerung – Möglichkeiten und Grenzen illustriert am Beispiel steuerlicher Abzüge in der Arbeitnehmerbesteuerung“ (abzurufen unter: https://go.nwb.de/f5sgm) zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, der ungünstiger kaum sein konnte. Denn im Mai konnten die gewiss sehr aufschlussreichen weiterführenden Erkenntnisse und als „Reformoptionen“ verpackten Änderungsvorschläge keinen Einfluss mehr auf die Koalitionsverhandlungen und den Koalitionsvertrag nehmen. Wahrscheinlich aber hätte auch eine frühere Veröffentlichung ebensowenig Beachtung gefunden wie der bereits im vergangenen Jahr vorgelegte Bericht der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“, der sich ebenfalls ausführlichst des Themas der Arbeitnehmerbesteuerung angenommen hatte. Stattdessen verzichtete man im Koalitionsvertrag darauf, die Besteuerung von Arbeitnehmern grundlegend neu zu gestalten und einigte sich nur auf eine Erhöhung der Pendlerpauschale sowie die Begünstigung von Mehrarbeit.

Abo Gewerbesteuer //

„Aufwärts abgefärbte“ Personengesellschaft ist nicht Steuerobjekt der Gewerbesteuer

Mit Beschluss v. 28.5.2025 hat der BFH die Beschwerde des beklagten Finanzamts wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet in einem Fall zurückgewiesen, dem die Streitfrage zugrunde liegt, ob eine aufgrund gewerblicher Beteiligungseinkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG gewerblich gefärbte Personengesellschaft Steuergegenstand der Gewerbesteuer sei. Diese Rechtsfrage sieht der BFH als nicht mehr klärungsbedürftig an, da durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sei, dass die Folgen der „Aufwärtsabfärbung“ auf den Bereich des Einkommensteuerrechts zu beschränken seien.

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