Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16
IDW ES 16 nimmt zur Auslegung von § 1 StaRUG Stellung.
IDW ES 16 nimmt zur Auslegung von § 1 StaRUG Stellung.
KI bietet enorme Potenziale jenseits der klassischen Buchhaltung. Doch der Einstieg fällt oft schwer. Genau hier setzt das INQA-Coaching an. Besonders attraktiv: Die Förderung kann separat von Kanzleien und von Mandanten genutzt werden.
Dr. Claus-Peter Kruth setzt sich mit den gesetzlichen Anforderungen auseinander, die das Unternehmen im Hinblick auf den vorzulegenden Finanzplan bei Insolvenzantragstellung zu erfüllen hat.
Jessica Kießling gibt einen Überblick über die Grundzüge der bankgestützten Zentralregulierung und stellt dar, welche Besonderheiten sich bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragslieferanten oder eines Anschlusskunden für die regulierende Bank und den Insolvenzverwalter ergeben.
Dr. Birte Jensen stellt die Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligten, den Verfahrensablauf sowie die jeweiligen gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für ein außergerichtlich durchgeführtes Planabstimmungsverfahren gemäß der §§ 17 ff. StaRUG dar.
Dipl.-Kfm. Jochen Treuz zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten strategisch und pragmatisch bei der Einführung der E-Rechnung begleiten und wie Sie Pflichterfüllung, Digitalisierung und Beratungskompetenz sinnvoll miteinander verbinden.
Beim Verkauf einer Immobilie darf sich der Verkäufer nicht darauf verlassen, dass sich ein potenzieller Käufer vorab selbst zu relevanten Fakten informiert. Der BGH hat in einem Urteil klargestellt, dass der Verkäufer umfassend aufklären muss, z. B. auch zu anstehenden Sanierungskosten.
IDW ES 16 nimmt zur Auslegung von § 1 StaRUG Stellung.
KI bietet enorme Potenziale jenseits der klassischen Buchhaltung. Doch der Einstieg fällt oft schwer. Genau hier setzt das INQA-Coaching an. Besonders attraktiv: Die Förderung kann separat von Kanzleien und von Mandanten genutzt werden.
Dr. Claus-Peter Kruth setzt sich mit den gesetzlichen Anforderungen auseinander, die das Unternehmen im Hinblick auf den vorzulegenden Finanzplan bei Insolvenzantragstellung zu erfüllen hat.
Jessica Kießling gibt einen Überblick über die Grundzüge der bankgestützten Zentralregulierung und stellt dar, welche Besonderheiten sich bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragslieferanten oder eines Anschlusskunden für die regulierende Bank und den Insolvenzverwalter ergeben.
Dr. Birte Jensen stellt die Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligten, den Verfahrensablauf sowie die jeweiligen gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für ein außergerichtlich durchgeführtes Planabstimmungsverfahren gemäß der §§ 17 ff. StaRUG dar.
Die Urlaubszeit ist für viele Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe von Sorgen geprägt. Ständige Erreichbarkeit, Notfallvertretungen und die Aussicht, dass nach dem Urlaub ein kaum überwindbares Arbeitspensum auf einen wartet, führen dazu, dass viele Unternehmer bereits mit Bauchschmerzen wegfahren und die Urlaubszeiten immer kürzer werden. Für die systematische Urlaubsvorbereitung bietet sich der Urlaubs-Check an, den Sie Ihren Mandanten weiterleiten können. Sprechen Sie das Thema „Urlaub“ einfach im nächsten Mandantengespräch an – die Aufmerksamkeit Ihrer Mandanten wird Ihnen sicher sein.
Mit jeder Nutzung von digitalen Assistenten werden private und geschäftliche Informationen generiert und häufig in der Cloud des jeweiligen Diensteanbieters gespeichert. Wie digitale Assistenten, wie etwa Alexa, Google Assistant oder Siri grundsätzlich funktionieren und was man im Umgang mit diesen beachten sollte, um unnötige Risiken zu vermeiden, erklärt das BSI einfach und leicht verständlich unter https://go.nwb.de/arzw4.
Laut einer Umfrage des eco Verbands sichern viele Nutzer ihre Daten im Netz häufig doppelt ab. So verwendet knapp die Hälfe der Deutschen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und fast 30 % nutzen biometrische Maßnahmen. Ein Leitlinienpapier hilft, die Datensicherheit weiter zu verbessern. Es umfasst sechs einfache, kostengünstige und effektive Tipps für mehr Onlinesicherheit. Das Leitlinienpapier finden Sie unter https://go.nwb.de/m1d5p.
Spam-Anrufe nehmen immer mehr zu, sind nervig und oft auch gefährlich. Der Anbieter Clever Dialer ( https://www.cleverdialer.app) verspricht Abhilfe. Für alle gängigen Anbieter (u. a. Android, iOS), werden eingehende Anrufe mit einer ständig aktualisierten Spam-Datenbank abgeglichen und Spam-Nummern automatisch blockiert. Das Grundangebot ist kostenfrei, die Version „Pro“ kostet monatlich ca. 1,40 €. Der Spamschutz funktioniert auch ohne Internetverbindung.
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer weist nur dann einen Bezug zur Insolvenzmasse auf und ist Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist und der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt.
Die widerspruchslose Feststellung einer Umsatzsteuerforderung gegen die insolvente GmbH zur Tabelle im Insolvenzverfahren ist als unanfechtbare Steuerfestsetzung i. S. des § 166 AO anzusehen. Die widerspruchslose Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt wie die bestandskräftige Festsetzung der Forderung. Der Geschäftsführer der GmbH, der dem Tabelleneintrag hätte widersprechen und seinen Widerspruch ggf. hätte weiterverfolgen können, muss daher die Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle als das insolvenzrechtliche Äquivalent zur Umsatzsteuerfestsetzung gegen sich im Rahmen eines diese Umsatzsteuerforderung betreffenden Haftungsverfahrens gelten lassen.
Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten.
Dipl.-Kfm. Jochen Treuz zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten strategisch und pragmatisch bei der Einführung der E-Rechnung begleiten und wie Sie Pflichterfüllung, Digitalisierung und Beratungskompetenz sinnvoll miteinander verbinden.
Beim Verkauf einer Immobilie darf sich der Verkäufer nicht darauf verlassen, dass sich ein potenzieller Käufer vorab selbst zu relevanten Fakten informiert. Der BGH hat in einem Urteil klargestellt, dass der Verkäufer umfassend aufklären muss, z. B. auch zu anstehenden Sanierungskosten.
Aktuell machen viele Unternehmer die Erfahrung, dass die Geschäftsrisiken überproportional zunehmen und es ohne Veränderungen schwierig wird, die kommenden stürmischen Zeiten zu überstehen. Besonders Abhängigkeiten von Exportländern, Produkten, Kunden oder Beschaffungsmärkten sind häufig unterschätzt.
Die Welt wird immer digitaler; Printprodukte wirken da oft antiquiert. Doch häufig ist das Gegenteil der Fall, nicht nur bei Gründern. Visitenkarten oder Flyer bieten die Möglichkeit, sich nachhaltig zu präsentieren und vor allem in Erinnerung zu bleiben. Nutzer stechen damit aus dem digitalen „Grundrauschen“ positiv hervor. Allerdings müssen einige Aspekte beachtet werden, wenn man Erfolg haben möchte. Die Wahl des Textes, des Kartenmaterials oder der Farben sind sehr wichtig. Auf was Unternehmer konkret achten sollten, wird u. a. unter https://go.nwb.de/5khqj gezeigt.
Die Arbeitskosten in Deutschland lagen im Jahr 2024 laut Statistischem Bundesamt bei 43,40 € pro Stunde. Das war der siebthöchste Wert innerhalb der Europäischen Union (EU). Im Mittel beliefen sich die Kosten auf 33,50 €. Höher waren die Kosten u. a. in Luxemburg, Dänemark und Frankreich. Günstiger war es u. a. in Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/4k3x3.
Fahrzeugbesitzer müssen immer mehr für ihre Versicherungen zahlen. Die Steigerungen liegen binnen drei Jahren bei bis zu 50 % ( https://go.nwb.de/9knyy)! Und die Versicherungen gehen davon aus, dass es auch 2026 weiter teurer wird. Unternehmen und Privatleute sollten frühzeitig handeln und prüfen, ob sie wirklich einen günstigen Vertrag haben. Das lässt sich über Vergleichsportale wie Check 24 oder Versicherungsmakler ( https://bdvm.de/) und -berater ( https://www.bvvb.de/) umsetzen. Wer mehrere Fahrzeuge versichern muss, sollte prüfen, ob es eine Flottenpolice mit günstigeren Tarifen gibt.