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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Gesetzgebung //

Referentenentwurf zur Umsetzung der DAC8-Regelungen in Deutschland (BMF)

Das BMF hat am 27.6.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll u.a. ein Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz - KStTG eingeführt werden. Daneben sind Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes, des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes, der AO, des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sowie des Finanzverwaltungsgesetzes geplant.

Editorial //

Betriebsstätte kein (DBA-)Arbeitgeber

Zugegeben, einfach zu lesen ist das BFH-Urteil VI R 25/22 vom 12.12.2024 mit seinen zahlreichen Verweisen auf DBA-Normen, Literatur und Rechtsprechung nicht. Gerade deswegen sowie aufgrund seiner dezidierten Auseinandersetzung mit der Frage nach möglicher Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte im Abkommensrecht ist es jedoch eine wahre „Fundgrube“ zum Verständnis der steuerlichen Systematik bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit. Es ging um den Fall einer in Deutschland ansässigen SE mit zahlreichen Zweigniederlassungen im Ausland. Die bei diesen tätigen und auch im jeweiligen Beschäftigungsstaat wohnhaften Mitarbeiter sind zivilrechtlich bei der SE angestellt. In unregelmäßigen Abständen kommen sie für kurzfristige Dienstreisen ins Inland. Die Reisen liegen im Interesse der jeweiligen Auslandsniederlassung, welche neben der kompletten Tätigkeitsvergütung zudem die Reisekosten trägt. Die mit der Arbeitnehmertätigkeit verbundenen gesamten Kosten erfasst die jeweilige Niederlassung in ihrer Buchführung; das Stammhaus erstattet sie nicht. Die Gesellschaft wollte mit ihrer Klage erreichen, auf die Vergütungsanteile für Inlandsreisen der bei ausländischen Betriebsstätten in DBA-Vertragsstaaten beschäftigten Arbeitnehmer keine Lohnsteuer einbehalten und abführen zu müssen.

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Spanien: Neue Warnleuchten ab 2026 Pflicht

Spanien wird 2026 das Warndreieck durch eine vernetzte Warnleuchte ersetzen, was u. a. für Reisende und Logistik-Firmen wichtig ist. „V 16“ heißt die orangefarbene LED-Blinkleuchte, die sich z. B. auf dem Autodach anbringen lässt. Die Leuchten sollen an eine digitale Plattform (DGT 3.0) angebunden werden und per eSIM-Karte digital vor Gefahrenstellen warnen und auch Rettungsdienste informieren. Die Blinkleuchten kosten ab ca. 20 € aufwärts. In Deutschland und anderen Ländern ist die Leuchte (noch) nicht erlaubt und der Einsatz des Warndreiecks ist weiter verpflichtend. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/jfqm0.

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