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Gesetzgebung //

Finanzausschuss beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm mit Änderungen bei der Forschungszulage (Bundestag)

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 25.6.2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BT-Drucks. 21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gebilligt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als erledigt betrachtet (BT-Drucks. 21/516).

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Gesetzgebung //

Referentenentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten (BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 24.6.2025 den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen" veröffentlicht. Ein vergleichbares Gesetz konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.

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Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Verlustabzugsverbot nach § 8c Abs. 1 KStG bei unterjährigem schädlichem Anteilseignerwechsel bei einem Organträger (FG)

Bei einem der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG unterliegenden unterjährigen schädlichen Erwerb der Anteile am Organträger ist der anteilige Verlust einer Organgesellschaft bis zum schädlichen Erwerb im Wege einer vertikalen Ergebnissaldierung im Organkreis vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Organträgers abzuziehen (entgegen BMF-Schreiben v. 28.11.2017, BStBl I 2017, S. 1645, Rz. 37: FG Düsseldorf, Urteil v. 9.12.2024 - 6 K 1772/20 K,G,F; Revision anhängig, BFH-Az. I R 11/25).

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Gesetzgebung //

Neue Energielabel-Inhalte für Langlebigkeit und Reparaturen bei Smartphones und Tablets (BMWI)

Seit dem 20.6.2025 müssen Hersteller von Smartphones und Tablets ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf - ob im Laden oder online - sichtbar ist. Auf diesem muss auch ein Reparierbarkeits-Index erscheinen, der die Reparierbarkeit des angebotenen Produktes einstuft. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) aufmerksam.

Abo Gesellschaftsrecht //

Lückenhafte GmbH-Satzung erschwert die Durchsetzung von Abfindungsansprüchen nach Gesellschafteraustritt

Im GmbHG ist das Recht eines Gesellschafters, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu kündigen, nicht vorgesehen. In der Praxis der Vertragsgestaltung werden daher den Gesellschaftern satzungsmäßige Kündigungsrechte eingeräumt. Die verbleibenden Gesellschafter sollten nach der Kündigungserklärung eines Gesellschafters einen Beschluss fassen, der nähere Bestimmungen zur Verwertung des Geschäftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters trifft. Allerdings zeigt die Unternehmenspraxis, dass satzungsmäßige Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft und der anschließenden Verwertung des Geschäftsanteils häufig Lücken und Unstimmigkeiten enthalten. Muss dann im Streitfall ein Gericht – wie kürzlich das OLG München (Urteil v. 16.1.2025 - 23 U 5949/22, TAAAJ-91399) – eine Satzung auslegen, kann dies für die Beteiligten zu überraschenden Ergebnissen führen.

Abo Beruf //

Die neue Steuerberatervergütungsverordnung – Änderungen zum 1.7.2025

Die Gebührensätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert. Nach fünf Jahren war es an der Zeit, sie anzuheben und einzelne Gebührentatbestände anzupassen. Zum 1.7.2025 tritt die geänderte StBVV in Kraft (vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung v. 31.3.2025, BGBl 2025 I Nr. 105). Wesentliche Aspekte der Neuerungen sind eine moderate Erhöhung der Vergütung und eine Angleichung an die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

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Abo Einkommensteuer //

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps (BFH)

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 11/22; veröffentlicht am 20.6.2025).

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