Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
Die pauschalen Zahlungen des Bundes an die Apotheken in der Corona-Pandemie, um die kostenlose Abgabe von Schutzmasken an anspruchsberechtigte Personen zu ermöglichen, sind Entgelt eines Dritten für den zwischen den Apotheken und den anspruchsberechtigten Personen bestehenden umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch.